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AGB

Sehr geehrter Radsport,

mein Team und ich freuen sich über das uns entgegengebrachte Vertrauen. Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsordnung für Reiseveranstalter und führen diese aus. Bitte lesen sie diese sorgfältig durch. Für das Zustandekommen eines Reisevertrages zwischen bikefriends-schon und den Reiseteilnehmern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Abschluss des Reisevertrags

Die verbindliche Reiseanmeldung erfolgt schriftlich, per Mail oder per Fax. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung/Rechnungsbestätigung an den Reisegast zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 14 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Reisegast das geänderte Angebot akzeptiert oder er eine Anzahlung/Restzahlung durchführt. Der Anmeldende haftet auch für alle mitangemeldeten Teilnehmer. Sind die Reiseunterlagen bis 5 Tage vor Reiseantritt nicht eingegangen, muss der RT bikefriends – schon sofort informieren.

Anzahlung und Restzahlung

Nach erhalt der Reisebestätigung/ Rechnungsbestätigung muss der RT innerhalb einer Woche die Anzahlung von 250¬ leisten. Der Restbetrag ist dann bis 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Geschieht dies nicht tritt sofort die Rücktrittskostenstaffelung in Kraft plus der Kosten für Stornierung.

Leistungsverpflichtung

Die Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und dem laufenden Prospekt. Niemand anders wird bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen.

Preisänderungen, Leistungsänderungen und Umbuchungen

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von bikefriends-schon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind gestattet, soweit sie nicht den Gesamtzuschnitt der Reise wesentlich verändern. Der RT muss direkt informiert werden. Dies gilt auch für die Reiseleistungen. Preisänderungen können nach den Normen des BGB´s durchgeführt werden. Sind Umbuchungen möglich und ist man dazu bereit, so wird ein Reiseumbuchungsentgelt von 35¬ erhoben. Dies muss 30 Tage vor Reisetermin erfolgen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Kann der Reiseteilnehmer die Reise nicht weiter fortsetzen oder bricht er sie ab wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, so besteht kein Anspruch des RT auf eine Rückerstattung. Sollten einzelne Leistungsträger Rückerstattungen an bikefriends-schon vornehmen, so werden diese an den RT weitergeleitet.

Rücktritt und Kündigung durch bikefriends-schon

bikefriends-schon kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde vertragswidrig wird oder sein Verhalten störend auch nach Abmahnung ist. Der RT erhält nach Abzug der erbrachten Leistungen und noch zu erbringenden Leistungen den Restbetrag zurück. Weitere Voraussetzungen: Die Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht(Reisepreis wird sofort zurückerstattet). Die Zahlung durch den RT ist nicht termingerecht erfolgt. Wenn Umbuchungswünsche nicht erfüllt werden können wegen Unterbelegung und nicht Kostendeckend sind, kann bikefriends-schon die Reise absagen.

Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Der Reiseteilnehmer kann jeder Zeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast stehen bikefriends-schon unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende Pauschalen zu. Der Reisegast ist verpflichtet die tatsächlich angefallenen Kosten zu zahlen. bikefriends-schon zusätzlich entstandene Kosten können dem Reisegast durch belastet werden.

Reiserücktritt & Umbuchung

Reiserücktrittsversicherung p.P.

Reiserücktrittsversicherung bis 1.000€ 34 €
Reiserücktrittsversicherung bis 1.500€ 46 €
Reiserücktrittsversicherung > 1.500€ 51 €
Selbstbeteiligung beträgt 20%

Reiserücktritt ohne Reiserücktrittversicherung

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 90%
Reiserücktritt am Anreisetag 100%

Umbuchung/Stornierung

Umbuchung Hotel kostenpflichtig
Stornierung Rad

30, – EURO

Obliegenheit des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer unterliegt der Einhaltung der Stassenverkehrsordnung der Balearen( z.B. Helmpflicht ). Hierfür hat er selbst Sorge zu tragen. Der RT sollte vor Reiseantritt eine ärztliche Untersuchung durchgeführt haben, damit er auch den gesundheitlichen Voraussetzungen gewachsen ist. Auch für die Durchführung und Einhaltung der bestimmten Vorschriften und Regeln ist der RT selbst verantwortlich.

Pass-,VISA- und Gesundheitsbestimmungen

Der RT ist selbst für die Einhaltung der für die jeweiligen Personen geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen der gebuchten Reise verantwortlich. Alle Nichteinhaltungen, die die Reise benachteiligen, gehen zu Lasten des RT. Somit auch die Kosten. Für die Kontolle der Reiseunterlagen sowie Pass usw. ist der Gast selbst Verantwortlich.

Haftung

Die vertragliche Haftung kann über VersArt geregelt werden. Hier können Sicherungsscheine ausgestellt werden. Hier werden die Kundengelder abgesichert auch im Fall einer Zahlungsunfähigkeit. Wir haften aber nur bis zur Höhe des Reisebetrages. Bikefriends-schon haftet nicht bei Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt. Verjährung und Abtretungsverbot Ansprüche des RT gegenüber bikefriends-schon, auch aus welchem Grund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche der Reidenden aus unerlaubter Haftung verjähren nach einem Monat nach dem vertraglich geregelten Rückreisedatum. Steht man in Verhandlungen so ist die Verjährung gehemmt bis zur Wiederaufnahme. Eine Abtretung an Dritte, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig. Bei nicht Antritt ist somit die Geltendmachung ebenso ausgeschlossen.

Gerichtstand und Sonstiges

Der RT kann bikefriends-schon nur an deren Sitz verklagen. Für alle Kunden die nicht ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gilt auch deutsches Recht. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Das Leihen der Räder erfolgt auf eigene Gefahr. Mit einer Versicherung der Räder kann man die Beschädigung von Rädern umgehen, aber nicht den Verlust.

Ich hoffe das alle diese juridischen Texte keine Anwendung finden, da es ja ein positiv unvergesslicher Radurlaub werden soll.

bikefriends-schon GmbH
Hehn 377
41069 Mönchengladbach
Tel.: +49 (0) 2161 3049575
Fax.: +49(0) 2161 3048771
www.bikefriends-schon.de
Mail: info@bikefriends-schon.de